1000 Fenster für die Lerche

Früher kannte ihn jedes Kind: Der Ruf der Feldlerche war ein sicheres Zeichen für den nahenden Frühling. Doch während der Frühling auch heute noch kommt und geht, wartet man auf die Feldlerche inzwischen vielerorts vergebens. Dieser früher sehr häufige Vogel der offenen Feldflur verzeichnet in NRW seit den 1980er Jahren einen Bestandsrückgang um 75%. Inzwischen wurde die Art sogar in die Rote Liste NRW aufgenommen. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken initiiert die Stiftung Westfälische Kulturlandschaft zusammen mit der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft dieses Artenschutzprojekt. Zusammen mit Landwirten werden in NRW Lerchenfenster angelegt, um so die Lebensbedingungen für die Feldlerche zu verbessern. Seit Herbst 2009 beteiligen sich Landwirte aus ganz NRW an diesem Projekt.

Sie können hier den Flyer zum Projekt herunterladen.

Was ist ein Lerchenfenster?

Ein Lerchenfenster ist eine Fehlstelle im Acker, die im Getreide angelegt wird. Die Anlage eines solchen Fensters ist einfach: Während der Einsaat wird die Sämaschine für ein paar Meter angehoben. Auch eine nachträgliche Anlage, z.B. durch grubbern, ist möglich. Adulte Feldlerchen können diese Fehlstellen als „Anflugschneisen“ nutzen, ihre Nester legen sie dann im umliegenden Getreide an. Dort finden sie die benötigte Deckung, doch durch die Fenster ist der Bestand auch für die Jungen immer noch hell genug. Neben der Feldlerche profitieren auch andere Arten wie Rebhuhn, Goldammer oder Feldhase von der Anlage der Lerchenfenster. Entwickelt wurden die Lerchenfenster in England, wo sie nun schon seit mehreren Jahren erfolgreich angelegt werden und sogar Teil des „Entry Level Stewardship“ sind, der britischen Version der Agrarumweltmaßnahmen.

Ein durch den Dachverband der Biologischen Stationen durchgeführtes Monitoring hat gezeigt, dass die Feldlerchen die Lerchenfenster annehmen und dass sie um so wichtiger für die Vögel werden, je höher das Getreide steht. Dem entsprechend werden die Lerchenfenster gerade für eine erfolgreiche Zweitbrut besonders wichtig.

Neue Grundsätze für die Anlage der Lerchenfenster

Aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit dem Projekt sowie der Ergebnisse des Monitorings sind die Voraussetzungen für die Anlage der Lerchenfenster in diesem Jahr ein wenig geändert worden.

Nach wie vor gilt, dass die Fenster nur im Getreide angelegt werden dürfen, und zwar entweder gleich bei der Aussaat durch Anheben der Sämaschine, oder auch später, durch mechanische Mittel wie Fräsen oder Grubbern. Danach können sie genau wie der übrige Schlag bewirtschaftet werden.

In Bezug auf die weiteren Regelungen gilt ab diesem Herbst folgendes:

  • mindestens 150 m Abstand zu geschlossenen Ortschaften und Baumbeständen, denn beides meidet die Feldlerche weiträumig, wenn sie die Möglichkeit dazu hat;
  • mindestens 50 m Abstand zu Straßen, Strauchhecken und Greifvogelansitzen;
  • die Lerchenfenster dürfen nicht in der Wintergerste angelegt werden, denn häufig ist zum Zeitpunkt der Ernte die Brut noch nicht beendet;
  • pro ha 2 - 10 Fenster von jeweils mindestens 20m² Größe;
  • der Abstand zu den Fahrgassen sollte möglichst groß gehalten werden, da diese von Fressfeinden wie Fuchs oder Katze als Wege genutzt werden.

Generell gilt folgende Empfehlung:

Lerchenfenster wirken dort am Besten, wo es noch Feldlerchen gibt. Wenn Sie die Fenster dort anlegen, wo Sie in der Vergangenheit regelmäßig Feldlerchen gesehen oder gehört haben und dabei möglichst viel Abstand zu Gehölzen halten steigen die Chancen, dass sich in "Ihren" Lerchenfenstern auch tatsächlich Feldlerchen niederlassen.

Die Förderung

Für die Ertragsminderung werden die teilnehmenden Landwirte mit 10 € je Fenster entschädigt. Pro Betrieb können dabei vier bis maximal 50 Lerchenfenster angelegt und gefördert werden. Das Projekt wird finanziell durch das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW gefördert. Um die Entschädigung zu erhalten, muss ein Landwirt mindestens vier Lerchenfenster auf seinen Flächen anlegen. Die Förderhöchstgrenze liegt bei 50 Fenstern je Betrieb. 

Die Förderung ist zu beantragen. Das hierfür notwendige Formular können Sie bei uns anfordern oder direkt hier herunterladen:

  • Förderantrag (Antragsfrist: im Frühjahr bis zum 25. März, im Herbst bis zum 1. November)

Der Auszahlungsantrag, mit dem Sie die Anlage der Lerchenfenster bestätigen, wird Ihnen zusammen mit dem Bewilligungsbescheid von der zuständigen Bezirksregierung zugesendet.

Für Fragen zum Verfahren oder den Anträgen stehen wir Ihnen unter 0251/ 41 75 148 gerne zur Verfügung.

Wer kann mitmachen?

Jeder Landwirt, der auf seinen Flächen Getreide anbaut (außer Wintergerste, s.o.), kann sich an dem Projekt beteiligen. Nicht möglich ist dies jedoch in Kreisen, in denen die Feldlerche von Natur aus selten anzutreffen ist. Dies sind insbesondere Kreise mit hohem Waldanteil oder intensiver Besiedlung. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständige Stiftung (siehe Karte).

Teilnehmende Landwirte können außerdem bei den Stiftungen ein kostenloses Schild anfordern, das - am Feldrand aufgestellt - die Bevölkerung über das Projekt informieren soll.

In den Kreisen Soest, Gütersloh, Herford und der kreisfreien Stadt Bielefeld gibt es bereits Feldlerchenprogramme, bei Interesse wenden Sie sich hier bitte an die jeweilige Biologische Station.

Bitte beachten Sie: Auch wenn der Märkische Kreis auf der Karte nicht vertreten ist, können Landwirte in den Städten Balve, Hemer, Neuenrade, Plettenberg, Iserlohn, Menden und Werdohl am Projekt teilnehmen und Anträge stellen.  

Die Stiftung Westfälische Kulturlandschaft ist für Anfragen und Anregungen zu diesem Projekt unter der Rufnummer 0251/ 41 75 148 zu erreichen.

Die Stiftung Rheinische Kulturlandschaft erreichen Sie unter der Rufnummer 0228/ 90 90 721-0.

Die Biologischen Stationen sind telefonisch unter folgenden Nummern zu erreichen:

  • ABU Soest: 02921/ 9 69 87 84
  • Biostation Gütersloh-Bielefeld: 05209/ 98 01 01
  • Biostation Ravensberg im Kreis Herford: 05223/ 78 250

 

 

Fotos:

  • Feldlerche: Dr. B. Stemmer
  • Lerchenfenster, Karte und Schaubild: Stiftung Westfälische Kulturlandschaft

Stiftung Westfälische
Kulturlandschaft

Schorlemerstr. 11
48143 Münster

Fon 0251 / 4175 147
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