1000 Fenster für die Lerche
Früher kannte ihn jedes Kind: Der Ruf der Feldlerche war ein sicheres Zeichen für den nahenden Frühling. Doch während der Frühling auch heute noch kommt und geht, wartet man auf die Feldlerche inzwischen vielerorts vergebens. Dieser früher sehr häufige Vogel der offenen Feldflur verzeichnet in NRW seit den 1980er Jahren einen Bestandsrückgang um 75%. Inzwischen wurde die Art sogar in die Rote Liste NRW aufgenommen. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken initiiert die Stiftung Westfälische Kulturlandschaft zusammen mit der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft dieses Artenschutzprojekt. Zusammen mit Landwirten werden in NRW Lerchenfenster angelegt, um so die Lebensbedingungen für die Feldlerche zu verbessern.
Weitere Informationen können Sie auch dem Flyer zum Projekt entnehmen
Am 11. Mai 2009 wurde das Projekt offiziell durch Herrn Minister Uhlenberg eröffnet. Weitere Informationen zu diesem Termin erhalten Sie hier.
Was ist ein Lerchenfenster?
Ein Lerchenfenster ist eine Fehlstelle im Acker, vorzugsweise wird es im Getreide angelegt. Die Anlage eines solchen Fensters ist einfach: Während der Einsaat wird die Sämaschine für ein paar Meter angehoben. Auch eine nachträgliche Anlage, z.B. durch grubbern, ist möglich. Adulte Feldlerchen können diese Fehlstellen als „Anflugschneisen“ nutzen, ihre Nester legen sie dann im umliegenden Getreide an. Dort finden sie die benötigte Deckung, doch durch die Fenster ist der Bestand auch für die Jungen immer noch hell genug. Neben der Feldlerche profitieren auch andere Arten wie Rebhuhn, Goldammer oder Feldhase von der Anlage der Lerchenfenster. Entwickelt wurden die Lerchenfenster in England, wo sie nun schon seit mehreren Jahren erfolgreich angelegt werden und sogar Teil des „Entry Level Stewardship“ sind, der britischen Version der Agrarumweltmaßnahmen.
Was ist bei der Anlage der Lerchenfenster zu beachten?
- Die Lerchenfenster können einfach durch gezieltes Anheben der Sämaschine angelegt werden. Auch nach der Einsaat ist eine mechanische Anlage, z.B. durch grubbern, bis Ende März möglich. Dabei sind folgende Grundsätze zu beachten:
- zwei bis zehn Fenster/ha von jeweils mindestens 20m² Größe,
- möglichst großen Abstand zu den Fahrgassen halten (diese werden von Fressfeinden wie Fuchs oder Katze als Wege genutzt),
- mindestens 25 m vom Feldrand sowie 50 m von Straßen, Hecken und Greifvogelansitzen entfernt,
- nach der Anlage kann das Lerchenfenster wie der restliche Schlag bewirtschaftet werden.
Für die Ertragsminderung werden die teilnehmenden Landwirte mit 10 € je Fenster entschädigt. Pro Betrieb können dabei vier bis maximal 50 Lerchenfenster angelegt und gefördert werden. Das Projekt wird finanziell durch das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW gefördert. Um die Entschädigung zu erhalten, muss ein Landwirt mindestens vier Lerchenfenster auf seinen Flächen anlegen. Die Fördehöchstgrenze liegt bei 50 Fenstern je Betrieb.
Die Förderung ist zu beantragen. Die hierfür notwendigen Formulare können bei uns angefordert oder hier heruntergeladen werden:
- Förderantrag (Antragsfrist: 1. November, bzw. im Frühjahr bis März)
- Auszahlungsantrag (Antragsfrist: 1. Dezember )
Bitte füllen Sie zunächst den Förderantrag aus und senden ihn an die zuständige Stiftung. Sie erhalten dann von der jeweils zuständigen Bezirksregierung einen Zuwendungsbescheid. Aus förderrechtlichen Gründen dürfen Sie erst danach die Lerchenfenster anlegen und anschließend den Auszahlungsantrag stellen. Für Fragen zum Verfahren oder den Anträgen stehen wir ihnen unter 0251/ 41 75 148 gerne zur Verfügung.
Wer kann mitmachen?
Jeder Landwirt, der auf seinen Flächen Getreide anbaut, kann sich an dem Projekt beteiligen. Nicht möglich ist dies jedoch in Kreisen, in denen die Feldlerche von Natur aus selten anzutreffen ist. Dies sind insbesondere Kreise mit hohem Waldanteil oder intensiver Besiedlung. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständige Stiftung (siehe Karte).
Teilnehmende Landwirte können außerdem bei den Stiftungen ein kostenloses Schild anfordern, das - am Feldrand aufgestellt - die Bevölkerung über das Projekt informieren soll.
In den Kreisen Soest, Gütersloh, Herford und der kreisfreien Stadt Bielefeld gibt es bereits Feldlerchenprogramme, bei Interesse wenden Sie sich hier bitte an die jeweilige Biologische Station.
Bitte beachten Sie: Auch wenn der Märkische Kreis auf der Karte nicht vertreten ist, können Landwirte in den Städten Balve, Hemer, Neuenrade, Plettenberg, Iserlohn, Menden und Werdohl am Projekt teilnehmen und Anträge stellen.
Anträge sind jetzt wieder für das Wirtschaftsjahr 2010/2011 möglich.
Die Stiftung Westfälische Kulturlandschaft ist für Anfragen und Anregungen zu diesem Projekt unter der Rufnummer 0251/ 41 75 148 zu erreichen.
Die Stiftung Rheinische Kulturlandschaft erreichen Sie unter der Rufnummer 0228/ 6199 656.
Die Biologischen Stationen sind telefonisch unter folgenden Nummern zu erreichen:
- ABU Soest: 02921/ 5 28 30
- Biostation Gütersloh-Bielefeld: 05209/ 98 01 01
- Biostation Ravensberg im Kreis Herford: 05223/ 78 250
Fotos:
- Feldlerche: Dr. B. Stemmer
- Lerchenfenster: Biologische Station Gütersloh-Bielefeld
- Karte und Schaubild: Stiftung Westfälische Kulturlandschaft



